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Heizen ab 2022 in Segeberg. Was das neue EWKG für mich bedeutet!
GOS Heizung Sanitär Segeberg erklärt Ihnen, wie Sie das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz von Schleswig Holstein betrifft.
Bereits im Dezember 2021 wurde das neue EWKG (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein) beschlossen. In diesem wird unter anderem im §9 eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien festgelegt. Das bedeutet, dass jede/r Eigentümer/in verpflichtet ist, beim Heizungstausch oder Heizungsneubau in den betroffenen Gebäuden die älter als der 01. Januar 2009 sind, mindestens 15% erneuerbare Energien (wie z.B. eine Wärmepumpe jeder Art) zum heizen einzusetzen. Hierbei geht es um die Heizenergie die zur Erwärmung des Wohnraumes genutzt wird (Fußbodenheizung, Heizkörper, etc.) sowie um die Bereitung von Warmwasser.
Seit dem 18.11.2022 ist die dazugehörige Umsetzungsverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft getreten.
In ihr wird geregelt, wie mit dem Gesetz im Land Schleswig-Holstein umgegangen werden soll. Die 15% erneuerbare Energien beinhalten demnach sowohl den Einsatz einer Wärmepumpenheizung jeder Art, als auch die Möglichkeiten zur weiteren Nutzung einer Ölheizung, einer Gasheizung oder eines Kaminofens. Hier wird auch festgelegt, an welchen Stellen Sie den Austausch Ihrer Heizung beantragen müssen und wann die Nutzungspflicht für Sie entfallen kann.
Wir bei Grewe GOS aus Segeberg haben uns für Sie mit den entsprechenden Gesetzestexten befasst um Sie beim Austausch Ihrer Heizung optimal beraten und Ihnen vertrauensvoll zur Seite stehen zu können.